Sachverständigenprüfung gemäß § 111 Abs. 2 AktG des Aufsichtsrates bestätigt Rechtmäßigkeit des Vorstandshandeln bei P&I AG Zu einer vom Aufsichtsrat der P&I Personal & Informatik AG durchgeführten Sonderprüfung ausgewählter Sachverhalte liegt dem Vorstand nunmehr der Abschlussbericht der vom Aufsichtsrat beauftragen externen Sachverständigen vor. Die sachverständigen Prüfer kommen zu dem Ergebnis, dass zu keinem der untersuchten Vorgänge erhebliche Verletzungen von Sorgfaltspflichten der Vorstandsmitglieder der P&I AG festgestellt werden konnten....mehr lesen
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